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Die Leistungen  aus Dem BiLDungs– unD teiLhaBepaket

„Bildung ist jenseits aller Standesunterschiede“ (Konfuzius)

Welche Leistungen können für die schülerinnen und schüler beantragt werden?

Schülerbeförderung (bis 24 Jahre) Mit dem Eintritt in den Sekundarbereich II (nach der 10. Klasse) werden die Kosten für
eine Monatsfahrkarte abzüglich eines Eigen- anteils von 5 € monatlich bezahlt. Voraussetzung ist ein Schulweg von mehr als 6 km, wenn dieser nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden kann.

Schulbedarf (bis 24 Jahre)
Bei Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule können 100 € pro Schuljahr erhalten werden (70 € zum Schuljahresbeginn und 30 € zum 2. Schulhalbjahr). Zum Schulbedarf gehören
z.B. Schulranzen, Stifte, Taschenrechner u.v.m.!

Lernförderung (bis 24 Jahre)

Wer eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, kann bei gefährdeter Versetzung z.B. Nachhilfe beantragen. Die Schule stellt hierfür eine Bestätigung über die Notwendigkeit der Nachhilfe aus.

Ausflüge (bis 24 Jahre)

Es werden die tatsächlich anfallenden Kosten für eintägige oder mehrtägige Klassen- und Gruppenfahrten übernommen. Es werden keine Kosten für Taschengeld erstattet. Somit können die Schülerinnen und Schüler an gemeinsamen Fahrten mit ihren Mitschülern teilnehmen.

Mittagessen (bis 24 Jahre)
Für Schulen und Kindertageseinrichtungen, die ein gemeinschaftliches Mittagessen anbieten, können die Kosten, abzüglich eines Eigenanteils von 1 € pro Mittagessen, beantragt werden.
Ein Nachweis zur Anmeldung für die Mittagsver- pflegung ist dafür vorzulegen.

Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben (bis 17 Jahre)
Es werden max. 10 € pro Monat als Direktzahlung an den Leistungsanbieter überwiesen. Eine An tragsstellung für diese Leistung ist erforderlich. Die finanzielle Unterstützung gilt für Vereins- beiträge (Spiel, Sport usw.), für Musikstunden, Kunstunterricht, Museumsbesuche und die Teilnahme an Freizeit.

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