Sehr geehrte Darnen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass auch in diesem Jahr am Tag der Zeugnisausgabe, Mittwoch, 30.07.2014, keine Sonderverkehre für Rückfahrten nach der 3. Stunde eingerichtet werden.

Da die Schülerbeförderung an die öffentlichen Fahrpläne gebunden ist, können Veränderungen nicht  eingefügt werden. Zudem konnten die Verkehrsunternehmer  nicht die notige Anzahl an Bussen bereitstellen, um alle Schülerinnen und Schüler nach der 3. Unterrichtsstunde nach Haus zu befördern. Viele Fahrzeuge könnten dann auch den Fahrplan nach der 4. Stunde nicht mehr erfüllen, wozu die Linieninhaber aber verpflichtet sind.

Grundsätzlich gilt, dass der Unterricht nur beendet werden kann, wenn die Schülerbeforderung gesichert ist. Punkt 6 der aktuellen Ferienordnung besagt zwar, dass an den Tagen der Zeug­nisausgabe der Unterricht nach der 3. Stunde endet, was jedoch nicht bedeutet, dass unmittel­bar darauf die Schülerbeförderung erfolgen muss. Dieses wurde von der Landesschulbehörde so bestätigt. Die Schülerinnen und Schüler sind bis zur nächsten fahrplanmaßigen Abfahrt in lhren Schulen zu beaufsichtigen. Schülerinnen und Schülern des Primar- und Sekundarberei­ches I sind angemessene Wartezeiten zuzumuten.

Somit können deshalb von den Schülerinnen und Schülern auch am Tage der Zeugnisausgabe nur die regelmäßigen Fahrten der öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden.