!!! Dokumente zur Anmeldung als Download !!!
Anmeldung am Humboldt-Gymnasium Gifhorn
Die Anmeldetermine für den 5. Jahrgang sind am:
Montag, dem 08.05.2023, von 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, dem 09.05.2023, von 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch, dem 10.05.2023, von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Gern können Sie vorab einen Beratungs- oder Kennenlerntermin vereinbaren. Die Anmeldungen nehmen wir persönlich (Sekretariat) oder postalisch (Briefkasten am Haupteingang des Humboldt-Gymnasiums, Fritz-Reuter-Straße 1, 38518 Gifhorn; links von der roten Tür) entgegen. Wenn Sie persönlich kommen, vereinbaren Sie für die Anmeldung bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin – dadurch entfällt die Wartezeit (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 05371-9856-23).
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Anmeldeformular
Bei der Anmeldung müssen Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular abgeben. Sie erhalten es von Ihrer Grundschule, von unserer Homepage (vgl. Downloads und Formulare; hier können Sie es auch digital ausfüllen und ausdrücken) oder finden es während der Anmeldetermine vor dem Sekretariat. Bitte achten Sie darauf, dass das Anmeldeformular von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein muss und dass das Halbjahreszeugnis 2022/23 beiliegt. Ferner bringen Sie bitte mit: Kopien der Zeugnisse aus Klasse 3, das Beratungsgutachten bei Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Unterlagen zu bestehenden Nachteilsausgleichen, Unterlagen zur Schwimmbefähigung Ihres Kindes (ab Bronze-Abzeichen, also dem Freischwimmer) sowie die Beratungsprotokolle der Gespräche in den Grundschulen (optional).
Nur Schülerinnen und Schüler, deren vollständig abgegebene Anmeldeunterlagen vorliegen, können berücksichtigt werden, falls es aufgrund einer Überzeichnung des Humboldt-Gymnasiums zu einem Losverfahren kommen sollte. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Insgesamt können 150 Schülerinnen und Schüler in den 5. Jahrgang aufgenommen werden, das bedeutet 30 Schülerinnen und Schüler pro Klasse. Zudem müssen die Schülerinnen und Schüler die Versetzung nach Klasse 5 erhalten haben. Sollte es zu einem Losverfahren kommen, wird dies gemäß §59 NSchG unter Berücksichtigung der Schulbezirksordnung des Landkreises Gifhorn durchgeführt. Dabei zählen insbesondere die folgenden Kriterien:
- Vollständigkeit der Unterlagen (Unterschrift beider Erziehungsberechtigter,
Halbjahreszeugnis Klasse 4)
- Wohnsitz im Stammbezirk vor Wohnsitz im Wahlbezirk (vgl. Schulbezirksordnung
des Landkreises Gifhorn)
- Geschwisterkinder
Das Niedersächsische Schulrecht kennt für die Aufnahme an überbuchten Schulen keinerlei „Härtefallregelung“. Insbesondere hat es keinen Einfluss auf die Aufnahmeentscheidung, ob eine besondere familiäre Situation (z.B. Ehescheidung), eine Erkrankung oder eine Teilstörung beim Kind (z.B. ADS, ADHS, LRS, Dyskalkulie) vorliegt.
Sie erhalten wenige Tage nach der Anmeldung den Aufnahmebescheid oder ggf. die Mitteilung über den Platz auf der Warteliste, auf dem Ihr Kind steht. Schülerinnen und Schüler, die keinen Platz am Humboldt-Gymnasium erhalten haben, können sich an anderen Schulen gemäß der Schulbezirksordnung des Landkreises Gifhorn anmelden, sofern dort freie Plätze zur Verfügung stehen. Dies könnten u.a. das Otto-Hahn-Gymnasium (Gifhorn) oder das Gymnasium Hankensbüttel (Nordkreis Gifhorn) sein.
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